

Fischen:
Wichtige Informationen zur Fischerei am Egelsee Bern Allgemeine Informationen
Der Egelsee ist ein Pachtgewässer des AFV Bern.
Zur Fischerei berechtigt sind nur Mitglieder des AFV Bern, die im Besitz eines gültigen kantonalen Patentes sind. Um ein kantonales Patent zu erhalten, muss man erfolgreich einen SANA-Kurs absolviert haben.
Infos erhalten Sie auf folgender Seite
Zusätzlich zu den kantonalen Vorschriften, gelten am Egelsee weitere Regeln. Diese sind auf der Rückseite jeder Egelseefangstatistik (=Patent) aufgeführt. Die Fischerei ist nur im Bereich des Fischerstegs bis zum ersten Laternenmast nach dem Leisthaus erlaubt. (vgl. Skizze unten)
Vorgehen für Antragsteller/Neumitglieder:
1. Download und Ausfüllen des Beitrittsformulars
2. Das Egelseepatent incl. Fangstatistik wird nach Zahlung des Mitgliederbeitrages und Nachweis eines gültigen kantonalen Jahrespatentes (Kanton Bern) ausgehändigt. Das Führen der Statistik ist verpflichtend. Diese ist bis zum 31.01. des Folgejahres zurückzusenden an Angelfischer-Verein Bern, 3000 Bern.
3. Das Neumitglied erhält sämtliche Unterlagen per Post oder mail. Der Mitgliederbeitrag muss dann per Einzahlungsschein bezahlt werden.
Vorschriften für die Fischerei am Egelsee:
Skizze, wo gefischt werden darf: